Versicherungsgesellschaften vor Gericht wegen falscher Handhabung: Zusammenfassung der Situation einer spanischen Bürgerin in Bern, Ângela Peña
Der Kontext von moralischem Schaden, Respektlosigkeit und Versagen der Versicherungsgesellschaften: KPT und Assura
Ângela Peña befand sich in einer äußerst verworrenen und nachteiligen Lage aufgrund von Versäumnissen zweier Versicherungsgesellschaften (KPT und Assura), die ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllten.
Die KPT zögerte, den Versicherungsvertrag zu kündigen, und tat dies erst unter Druck des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich. Dadurch hatte die Betroffene zeitweise zwei obligatorische Krankenversicherungen gleichzeitig – eine illegale und missbräuchliche Situation, da man in der Schweiz und sonst nirgendwo zwei obligatorische Krankenversicherungen parallel haben darf.
Assura hingegen schloss einen neuen Versicherungsvertrag ab, ohne zu bestätigen, dass der vorherige Vertrag mit der KPT gekündigt wurde. Dies verursachte zusätzliche Verwirrung und Komplikationen für die Betroffene.
Infolgedessen befand sich Ângela Peña in einer Doppelversicherungs-Situation, ohne angemessen von den Versicherungen informiert worden zu sein, die nur ihre eigenen Interessen und Profite verfolgten. Das Fehlen einer angemessenen Antwort von KPT und Assura auf eingeschriebene Briefe und E-Mails führte zu einem Klima der Unsicherheit und Zweifel, wie vorzugehen sei.
Der Antrag auf Entschädigung und Verfahrensmängel
Der Entschädigungsantrag wurde beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich gegen KPT und Assura eingereicht, und zwar
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gegen KPT wegen nicht fristgerechter und ordnungsgemäßer Vertragskündigung, die eine Doppelversicherung und zusätzliche Kosten verursachte;
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gegen Assura wegen Abschlusses eines neuen Versicherungsvertrages, ohne sicherzustellen, dass der vorherige gekündigt war, was die Situation verschärfte und weitere Verwirrung stiftete.
Doch keines der Versäumnisse wurde vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich adäquat gelöst. Das Gericht erkannte die klaren Fehler beider Parteien nicht an, was zu einer Ungerechtigkeit gegenüber der Betroffenen führte. Das Gericht berücksichtigte nicht die Beweise und Tatsachen und ignorierte das Recht der Betroffenen auf Entschädigung und Korrektur der Situation.
Verzerrungen und Auslassungen durch das Bundesgericht
Das Bundesgericht behauptete, Ângela Peña habe sich nicht direkt mit den rechtlichen Grundlagen der vorigen Entscheidung auseinandergesetzt. Dies ist jedoch falsch, denn alle Belege und Argumente wurden deutlich vorgelegt. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich behandelte nur die Frage der KPT und ignorierte die beanstandeten Fehler von Assura, die die Klägerin geltend machte, zum Beispiel:
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Assura verlangte nicht die Kündigung der zusätzlichen Versicherungen, um die Familienversicherungen von Ângela Peña, Leonel Peña und Levin Peña zusammenzuführen, was vor jedem neuen Vertrag hätte geschehen müssen. Aus diesem Grund wollte Ângela Peña die Versicherung wechseln, was zu Fehlern führte.
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Assura klärte die Doppelversicherungssituation zwischen KPT und Assura nicht und löste das Problem nicht, was zu ungerechtfertigten Forderungen führte.
Darüber hinaus ist die Behauptung, im Rechtsmittel seien neue Anliegen eingeführt worden, unbegründet. Die Klägerin erwähnte stets die Fehler von Assura, einschließlich der nicht bezahlten Provision von etwa tausend Franken aus dem Verkauf einer Familienversicherung sowie anderer angeführter Konflikte.
Das Fehlen einer Lösung und die Schuld von tausend Franken bei Assura
Ein weiterer wesentlicher Punkt, den das Gericht nicht ansprach, ist die Schuld von etwa tausend Franken, die Assura gegenüber Ângela Peña hat, aus einer Provision beim Verkauf einer Familienversicherung. Die Provision wurde an die Schwester der Klägerin bezahlt, aber nicht weitergeleitet, obwohl die Schwester sie zurückgab.
Zudem ist Assura gegenüber der Klägerin im Rückstand, hat nicht auf ihre Briefe und E-Mails zum gesamten Vorgang reagiert und löst das Problem weiterhin nicht, was die Frustration und das Gefühl der Ungerechtigkeit verstärkt.
Empörung über das Justizsystem und Verteidigung der Bürger
Die Klägerin betont eindringlich, dass niemand verpflichtet ist, Rechtskenntnisse zu haben, und dass die Justiz die Bürger schützen sollte, besonders jene, die arbeiten, Steuern zahlen und das Recht haben, vor Missbrauch durch Versicherungen und andere Akteure geschützt zu werden. Sie kritisiert scharf, wie das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und das Bundesgericht den Fall erschwert haben, was viele Bürger davon abhält, ihre Rechte geltend zu machen.
Sie hebt hervor, dass Justiz nicht zum Schutz von Missbrauch durch Großunternehmen missbraucht werden darf, die nur nach Profit streben und die Bedürfnisse der Kunden ignorieren. Das Versagen des Gerichts, sicherzustellen, dass KPT den Vertrag ordnungsgemäß kündigte, und Assura den Versicherungswechsel zu Helsana korrekt durchführte, stellt eine klare Verletzung der Verbraucherrechte dar.
Der Antrag auf Übertragung zu Helsana und die Forderung nach Gerechtigkeit
Ângela Peña will keine weitere Beziehung zu Assura. Sie macht deutlich, dass sie, wie sie „keine Steaks isst und Eier bevorzugt“, keine Kundin von Assura bleiben will und fordert, dass Assura verpflichtet wird, den Versicherungsschutz unverzüglich zu Helsana zu übertragen.
Assura war verantwortlich für die Probleme, indem sie einen neuen Krankenkassenvertrag abschloss, ohne dass KPT die Kündigung korrekt ausgeführt hatte. Nun verlangt Ângela Peña, dass Assura diese Angelegenheit endgültig klärt und keine weiteren Täuschungen oder Vernachlässigungen akzeptiert. Schluss mit Fehlern und der Inkompetenz der Verkäufer.
Die Klägerin fordert zudem, dass das Gericht den erlittenen moralischen Schaden anerkennt und sicherstellt, dass Assura ihre gesetzlichen und finanziellen Verpflichtungen erfüllt, um alle Probleme gerecht und wirksam zu lösen.
Das Fazit: Wir fordern Gerechtigkeit
Ângela Peña wird nicht aufgeben und ist bereit, den Fall bis zur letzten Instanz, einschließlich des Europäischen Gerichtshofs, zu verfolgen, falls notwendig. Gerechtigkeit muss geschehen, und sie ist entschlossen sicherzustellen, dass ihr Fall nicht ignoriert wird, damit andere Bürger nicht denselben Missbrauch und dieselbe Vernachlässigung erleben.
Sie fordert das Gericht auf, die Situation endgültig zu klären, Assura anzuweisen, den Versicherungsschutz zu Helsana zu übertragen, den Konflikt zwischen Ângela Peña und Assura zu lösen und alle ausstehenden Beträge zu zahlen.
Abschliessende Botschaft:
Die Situation von Ângela Peña ist ein klares Beispiel für den Mangel an Schutz und Unterstützung für den einfachen Bürger angesichts unlauterer Praktiken von Versicherungen. Das Justizsystem muss sicherstellen, dass Verbraucherrechte respektiert und Versicherungsgesellschaften für ihre Fehler verantwortlich gemacht werden.
Assura darf die Rechte der Klägerin nicht weiter ignorieren, und das Gericht hat die Pflicht, die notwendigen Schritte zur Gewährleistung von Gerechtigkeit zu unternehmen.
Mit respektvollen Grüssen,
Revista Repórter X Editora Schweiz Oficial
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